Finanzierung

Brille von der Steuer absetzen

Aktualisiert (Dienstag, den 15. Dezember 2009 um 18:51 Uhr) Geschrieben von: Administrator Dienstag, den 15. Dezember 2009 um 18:42 Uhr

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Normalerweise kann man die Brille nicht von der Steuer absetzen, denn sie gehört zu den privaten Ausgaben. Von der Steuer absetzen kann man in der Regel berufliche Ausgaben und Vorsorgeausgaben. Nun gibt es aber ein Schlupfloch, über welches man die Brille dann doch vom Staat subventionieren lassen kann. Denn in außergewöhnlichen Lebenssituationen kann man auch private Kosten von der Steuer abziehen.  Weil die Krankenkassen in letzter Zeit immer weniger leisten und mitbezahlen ist nun auch die Brille eine reine private Ausgabe. Bei einer Sehschwäche handelt es sich aber reintheoretisch doch um eine Krankheit und daher ist die Tatsache, dass man eine Brille braucht als Notsituation anzusehen, in der der Staat helfen muss. Die privaten Kosten für die Brille zählen dann als außergewöhnliche private Ausgaben und sind somit steuerlich absetzbar.

Wie kann ich die privaten Kosten als außergewöhnlich einstufen ?

 

Außergewöhnlich sind private Kosten in erster Linie, wenn andere Steuerzahler diese Kosten nicht haben und Sie selbst somit benachteiligt sind. Die Art und die Höhe der Kosten muss zwangsläufig sein. Wirklich wichtig dabei ist, dass der Auslöser der Kosten nicht der Regelfall ist. Die Höhe für die Kosten einer Brille sind dabei nicht sehr wichtig.

 



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